Jakubowski-Niecko Kancelaria Radcy Prawnego i Adwokata Sp. k.

Aktuelles




Europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen bis zu 5000 Euro

Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2421 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens wurde u.a. das Europäische Mahnverfahren für geringfügige Forderungen dahin ausgeweitet, dass nun Forderungen bis zu einer Höhe von 5000 Euro damit eingefordert werden können.